Testament
Abweichend von der gesetzlichen Erbfolge können Sie die Erbfolge anders gestalten.
Bei der Ausgestaltung des Testamentes helfen wir gerne und erarbeiten die für Sie angemessene Lösung.
Insoweit sind der Spielraum und die Gestaltungsfreiheit sehr groß. Nicht abändern lässt sich das Pflichtteilsrecht.
Letzteres hat nicht selten für den Erblasser unglückliche Konsequenz. Sollte trotz testamentarischer Regelung das Ergebnis insgesamt nicht Ihren Wünschen entsprechen, muss man über eine vorweggenommenen Erbfolge bzw. ein "Geben mit warmer Hand" nachdenken.