Arbeitsrecht

Sie wurden gekündigt? Was können Sie tun?

Nicht jede ausgesprochene Kündigung ist rechtmäßig und damit wirksam. Ein mögliches Vorgehen gegen eine unrechtmäßige Kündigung kann die Kündigungsschutzklage sein. Diese muss jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Verlieren Sie daher keine Zeit! Lassen Sie sich bezüglich der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage von uns beraten.

Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich was nun zu tun ist?

In der Regel ist der Arbeitnehmer zunächst erschrocken, wenn er eine Abmahnung erhalten hat. Aber nicht jede Abmahnung ist sachlich gerechtfertigt. Auch fehlt es mancher Abmahnung an der einzuhaltenden Form, was diese ebenfalls unwirksam werden lässt.

Halten Sie die Abmahnung für nicht gerechtfertigt besteht die Möglichkeit, vom Arbeitgeber die Entfernung aus der Personalakte zu verlangen (dies kann auch mittles Klageerhebung durchgesetzt werden) oder Ihr Recht auf eine Gegendarstellung zu verfolgen. Ihnen steht auch ein Beschwerderecht gegenüber Ihrem Vorgesetzten zu.

Ob ein Vorgehen gegen die Abmahnung Erfolg versprechend ist und welcher Weg in Ihrem Fall zum gewünschten Ziel führt, erörtern wir gern mit Ihnen in einem Gespräch. Wir helfen Ihnen darüber hinaus auch bei der Verfolgung Ihrer Rechte.

Sie wollen wissen, ob Sie kündigungsbedingt Anspruch auf eine Abfindung haben?

Mit einer Kündigung geht nicht notwendigerweise ein Anspruch auf eine Abfindung einher. Einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben Sie als Arbeitnehmer nur, sofern dies im geltenden Tarifvertrag oder Sozialplan geregelt ist. In Ausnahmefällen gewährt auch der Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.

Darüber hinaus gesteht auch das Kündigungsschutzgesetz bei dringenden betriebsbedingten Kündigungen und Hinweis auf eben diese in derselben einen Abfindungsanspruch zu, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Nichts desto trotz werden in der Praxis vielfach Abfindungen mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt. Dies geschieht nicht selten dann, wenn unklar ist, ob die Kündigung wirksam erfolgte. So wird meist verhindert, dass es zu einem Prozess kommt, bei dem stets auch ein gewisses Prozessrisiko auf beiden Seiten vorhanden ist.

Die Zahlung einer Abfindung ist also nicht zuletzt auch Resultat guten Verhandelns mit dem Arbeitgeber. Diese Verhandlungen übernehmen wir gern für Sie und beraten darüber hinaus über mögliche Abfindungsansprüche Ihrerseits.

Welche Ansprüche haben Sie gegen den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Mit der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses sind über die Kündigung hinaus noch weitere Ansprüche denkbar.

Unter anderem haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein solches ist Ihnen in bestimmter Form vom Arbeitgeber auszustellen. Auch sollten Sie auf die Rückgabe Ihrer Arbeitsunterlagen drängen.

Auch in diesen Fällen setzen wir uns gern für Sie ein!