Das Kunstrecht

Das Kunstrecht hat sich in den letzten 50 Jahren als eigenes Rechtsgebiet entwickelt. Der Kunstmarkt und die Geschäftstätigkeit um die Kunst haben in dieser Zeit trotz zeitweiliger Stagnation einen Boom erlebt. Die in diesem Zusammenhang auftauchenden Rechtsfragen haben erheblich zugenommen. Die Rechtsfragen und Rechtsprobleme im Kunstrecht sind außerordentlich vielfältig.  

Nicht nur der Erwerb und Verkauf von Kunst, Kunstgegenständen oder Kulturgütern, sondern auch deren schöpferische Schaffung, Präsentation und Ausstellung oder deren Reproduktion und Vervielfältigung werfen höchst unterschiedliche Rechtsfragen auf, die unter der Überschrift Kunstrecht behandelt werden.

Die Besonderheiten der Kunstbranche wirken sich im Bereich des Vertragsrechtes und der damit verbundenen Vertragsgestaltung ebenso aus wie im Bereich des Leasingrechtes.

Ob Sie als Arztpraxis, Steuerbüro, Versicherung oder Krankenhaus Ihre Praxisräume oder Besprechungszimmer mit authentischen Kunstgegenständen bereichern wollen; der Leasingvertrag mag hier eine sinnvolle Alternative zum Kauf darstellen. Das sog. Kunstleasing erfreut sich zunehmender Beliebtheit.  

Ob Sie als Künstler, Galerist oder Museum Verträge gestalten und dabei die ökonomischen Interessen oder Affektionsinteressen hinreichend berücksichtigt sehen wollen; sprechen Sie mit uns.  

Sie sind bildender Künstler und stellen fest, dass Ihre Werke unter der Beteiligung von Kunsthändlern, Auktionshäusern oder Kunstgalerien weiterverkauft wurden. Nun möchten Sie am Erlös beteiligt werden. Das ist möglich.  

Sie möchten als Künstler oder als Galerist und Kunsthändler ausstellen, wissen aber, dass der in der Kunstbranche oftmals übliche Handschlag nicht immer Gewähr dafür bietet, dass Unstimmigkeiten vermieden werden. Um sicher zu gehen, dass es später keine Schwierigkeiten gibt, halten Sie einen Vertragsentwurf für erforderlich und möchten diesen nicht alleine erarbeiten. Wir helfen Ihnen gerne.

Sie sind privater Sammler oder Inhaber eines erfolgreichen Unternehmens mit erheblichen Beständen bildender Kunst und denken auch aus steuerlichen Gründen über eine Schenkung, Kunst- und Kultursponsoring oder die Gründung einer Stiftung nach. Lassen Sie uns gemeinsam erörtern, was für Sie der sinnvollste Weg der Umsetzung Ihrer Ideen ist.  

Das Kunstrecht ist ein Querschnittsrechtsgebiet. Anknüpfungspunkte bestehen zu den verschiedensten Fachgebieten des Rechts. Das Recht des Schutzes von Kulturgütern (Kulturgüterschutzrecht), das Urheberrecht oder das Künstlersozialversicherungsrecht sind als spezifische Teilrechtsgebiete des Kunstrechts begreifbar.  

Andere Rechtsgebiete, wie das Leasingrecht, das Vertragsrecht, das Rundfunk- und Medienrecht, das Vereins- und Stiftungsrecht, das Urheberrecht, das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, das Versicherungsrecht, das internationale Privatrecht und das Völkerrecht, können das Kunstrecht berühren bzw. betreffen dieses in Teilen.  

Insbesondere der internationale Kunsthandel zwingt zur Auseinandersetzung mit über- bzw. internationalem Recht. Sie haben Kunstgegenstände ins Ausland transferiert. Nun platzt das  Geschäft und Sie wissen nicht weiter. Sie finden ein verschollenes Werk  in einem Auktionshaus im In- oder Ausland und möchten es legal erwerben.  Sprechen Sie mit uns.

Sie haben Kunstgegenstände in die Bundesrepublik liefern lassen; nun stellen Sie fest, dass die Ware teilweise zerstört oder beschädigt ist, und der ausländische Lieferant besteht auf vollständige Zahlung. Wir beraten Sie und wenn es sein muss, prozessieren wir für Sie im Kunstrecht. Sprechen Sie mit uns.