Wohnungseigentumsrecht WEG

 

Das Wohnungseigentumsrecht behandelt das Alleineigentum der Wohnungseigentümer sowie die Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Eigentum (ggf. Grundstück, Gebäudeteile). Diese besondere rechtliche Konstellation, wodurch den Wohnungseigentümern ein Sondereigentum an gewissen Räumlichkeiten eines auf einem Grundstück bereits errichteten oder zu errichtenden Gebäudes eingeräumt wird, bietet regelmäßig Anlass zu außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten.

Sind Sie hingegen Wohnungseigentümer und möchten Wohnraum weitervermieten oder bestehen bereits Mietverhältnisse, so birgt dies ein noch höheres Konfliktpotenzial.


Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an, um bei Problemen zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Hausverwaltung, den Wohnungseigentümern und dem Mieter optimale Lösungen zu finden.


Wir begleiten und beraten Sie gern:

  • vom Beginn der Planung einer Wohnungseigentümergemeinschaft,
  • zu Konfliktlösungen bei Veräußerungsvorgängen,
  • in Fällen von Entziehung des Wohneigentums,
  • bei Fragen des Erbbaurechts, 
  • bis hin zur Auflösung der Wohnungseigentümergemeinschaft.


Dabei bieten wir Ihnen auch unseren Rat, um mögliche zukünftige Problemfelder rechtzeitig erkennen zu können und diese zu vermeiden.


Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein, sind wir gerne bereit, Sie zu vertreten und Ihre Interessen durchzusetzen.